Häufig gestellte Fragen (FAQ) - Exklusive Vermögensberatung
An wen richtet sich Ihr Beratungsangebot?
Mein Angebot konzentriert sich ausschliesslich auf ein gehobenes Kundensegment. Ich berate Privatpersonen mit einem investierbaren Vermögen ab CHF 50'000, sowie juristische Personen (Firmen) und professionelle Vermögensverwalter, die eine spezialisierte Expertise suchen.
Warum gibt es eine Mindestsumme von CHF 50'000?
Um eine qualitativ hochwertige, individuelle Strategie zu entwickeln und den administrativen sowie regulatorischen Aufwand in einem gesunden Verhältnis zum Ertrag zu halten, ist dieses Minimum erforderlich. Unter dieser Summe sind standardisierte Bankprodukte oft effizienter, während ich erst ab dieser Schwelle einen echten Mehrwert durch massgeschneiderte Lösungen bieten kann.
Bieten Sie auch Dienstleistungen für Firmen an?
Ja. Ich unterstütze Unternehmen beim Liquiditätsmanagement, der Optimierung von Firmenvermögen sowie bei strategischen Anlageentscheidungen. Hierbei stehen Kapitalerhalt und steuerliche Effizienz oft im Vordergrund.
Arbeiten Sie mit externen Vermögensverwaltern zusammen?
Absolut. Ich fungiere als Sparringspartner oder spezialisierter Berater für Vermögensverwalter, die für ihre Mandanten spezifische Markteinblicke oder zusätzliche Analysen benötigen. Die Zusammenarbeit erfolgt hier auf professioneller B2B-Ebene.
Wie erfolgt die erste Kontaktaufnahme?
Wenn Sie die Kriterien (Mindestvermögen oder institutioneller Hintergrund) erfüllen, können Sie ein Erstgespräch vereinbaren. In diesem Rahmen klären wir Ihre Ziele und prüfen, ob eine Zusammenarbeit für beide Seiten gewinnbringend ist.
Gibt es Ausnahmen beim Mindestkapital?
Ausnahmen werden nur in begründeten Fällen gemacht, beispielsweise bei jungen Gründern mit hohem Skalierungspotenzial oder bei bestehenden Mandatsverbindungen innerhalb einer Familie oder Firmengruppe.